„Erweiterten Ambulanten  Physiotherapie" (EAP)

 

Was ist eine EAP-Maßnahme?

Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) stellen eine ambulante Rehabilitation sicher. Bei Arbeits-/Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten kann eine EAP in zugelassenen Therapieeinrichtungen durchgeführt werden. Dies erfolgt nicht selten in Kombination mit einer Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.

Bei diesen Therapien handelt es sich um die Kombination von Behandlungselementen aus:

 

    Physiotherapie/Krankengymnastik

    Medizinischer Trainingstherapie

    Elektrotherapie

    Hydro- und Thermotherapie

    Mechanotherapie (z. B. Manuelle Lymphdrainage und Massage)

    gegebenenfalls Ergotherapie

 

Die EAP wird insbesondere durchgeführt bei:

· Bewegungseinschränkungen nach Gelenk-Teilsteifen gekoppelt mit chirurgischen Eingriffen

· komplexen Gelenkverletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit

· Muskelschwächen oder Muskelfunktionsstörungen nach Verletzungen oder Operationen (z. B. Einengungssyndromen, Gesäßmuskelschwäche nach Hüft-, Beckenoperationen, sowie   Rückenmuskelschwäche nach Wirbelsäulenoperationen etc.)

· frühzeitig (innerhalb von vier Wochen) erkennbarem Stillstand eines anfänglichen Funktionsgewinnes unter Standardtherapie der KG/PT (z. B. wegen chronischer      Gelenkkapselentzündung nach Band- oder anderen Gelenkoperationen, zunehmenden Narben-Weichteilschrumpfungen etc.)

· koordinativer Leistungsschwäche, insbesondere auch nach zentralen Nervenverletzungen.

 

Verordnet wird die Therapiemaßnahme durch den betreuenden D-Arzt (Durchgangsarzt). Dieser ist Chirurg oder Orthopäde, behandelt Unfallpatienten und betreut sie, bis sie wieder arbeitsfähig sind.